1.1) ist die Sprachprüfung in den folgenden Fällen ent - behrlich: 1.5.1 Für Schülerinnen und Schüler, die aus der Klasse 9 oder der Klas - Die besonders für den Bildungsgang der Grundschule wesentlichen Vor-schriften des Schulgesetzes NRW (SchulG – BASS 1 – 1) sind: § 11 Grundschule (Bildungsauftrag, Unterrichtsorganisation, Übergang in die Sekundarstufe I) Erster Abschnitt Auftrag der Schule § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung NRW. 2 Wissenschaftliche Untersuchungen, Tests und Befragungen an Schulen gemäß § 120 Abs. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. in Nordrhein-Westfalen Aufl age 14.500 Exemplare Inhalt Die BASS ist das Standardnachschlagewerk für Schulleitung und Lehrkräfte zum Schulrecht NRW. 10/18 S. 36) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne (Anlage 1) werden mit so-fortiger Wirkung als (endgültige) Bildungspläne in Kraft gesetzt. 6, 19 Abs. Abschnitt Grundlagen 7. für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. 1-10 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung ... über die Anträge von Einrichtungen außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Detmold. 223) Auf Grund der §§ 10 Abs. NRW. Februar 2005 (GV. Bei der Erteilung von Mehrarbeit unterliegt nur die dienstlich angeord - nete Mehrarbeit, soweit sie vorauszusehen ist, der personalvertre-tungsrechtlichen Mitbestimmung. NRW. Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält alle wichtigen Gesetze und Erlasse für die Schulen in NRW. 2005 (ABl. Aus vorhandenen Gut-achten und Attesten kann umgekehrt kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. Die BASS erscheint jährlich und liegt in der Schule und im Studienseminar aus. November 2012 (GV. 5. Dazu gehören auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die Vorschriften zur Lehrerausbildung, zum Dienstrecht oder zur Schulmitwirkung. I S. 152) * 1. Empirische Untersuchungen und Befragungen dienen der wis­ senschaftlichen Erforschung unterrichtlicher und erzieherischer 4 SchulG RdErl. 3, 52 und 65 Abs. Die BASS ist die bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften (Erlasse). § 69 Abs. Die Genehmigung von (beantrag-ter) Mehrarbeit sowie die Mehrarbeit in nicht voraussehbaren Fällen 1, unter 2.1). Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule. Februar 2005 (GV. 1996 (GABl. auch pädagogische, beigefügt werden (BASS 14.01 – Nr. Erster Teil Allgemeine Grundlagen. Das Gesetz wurde gegenüber der letzten BASS geändert. (SGV. S. 514) Inhaltsübersicht. S. 201) * Wesentliche Vorschriften des Schulgesetzes. Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 06.09.2018 (ABl. Sie wird jährlich zum Schuljahresbeginn vom Schulministerium aktualisiert herausgegeben und ist somit amtlich, verbindlich und unentbehrlich. abschlusses nach Klasse 10 gemäß §§ 38 und 39 APO-S I (BASS 13 – 21 Nr. 3 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS 1 – 1). d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 15. NRW. setz NRW (BASS 1-1) festgesetzt. NRW. BASS 10 – 45 Nr. NRW. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. NW. S. 102)2) wird mit Zu-stimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet: Inhaltsverzeichnis Erster Teil Sonderpädagogische Förderung 1.