(2) Hält diese zuständige Behörde die Einwendung für begründet und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats so zu regeln, daß eine dem Abkommen nicht entsprechende Besteuerung vermieden wird. $(".email-5ff428526d794").attr("href","mailto:"+username+"@"+hostname);$(".email-5ff428526d794").html("manila@wko.at"); Sie haben noch keinen Branchenfavoriten gesetzt? (4) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Ruhegehälter“ bedeutet regelmäßig wiederkehrende Vergütungen, die für frühere Dienstleistungen entrichtet werden. SCHWEIZERISCHE DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN Stand vom 1. (1) Die Staatsangehörigen eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. b)daß die Person sich im anderen Vertragsstaat zur Ausübung ihrer Tätigkeit insgesamt länger als 120 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält; in diesem Fall können die Einkünfte nur insoweit im anderen Staat besteuert werden, als sie der im anderen Staat ausgeübten Tätigkeit zugerechnet werden können. (2) Übt ein Unternehmen eines Vertragsstaats seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus, so werden in jedem Vertragsstaat dieser Betriebsstätte die Gewinne zugerechnet, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre. Insbesondere Importlizenzen müssen im Vorfeld beantragt werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. (1) Ist eine in einem Vertragsstaat ansässige Person der Auffassung, daß die Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, in dem sie ansässig ist. Sie sind deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. aa)in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht errichtet worden sind; bb)in bezug auf die Republik der Philippinen alle Staatsangehörigen der Philippinen in Übereinstimmung mit philippinischem Recht sowie alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in der Republik der Philippinen geltenden Recht errichtet worden sind; g)bedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen eines Vertragsstaats betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben; h)bedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“ auf seiten der Bundesrepublik Deutschland den Bundesminister der Finanzen und auf seiten der Republik der Philippinen den Minister der Finanzen oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Dementsprechend sind Schulden, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats gegenüber einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person hat, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens dieses Unternehmens unter den gleichen Bedingungen wie Schulden gegenüber einer im erstgenannten Staat ansässigen Person zum Abzug zuzulassen. (1) Vorbehaltlich des Artikels 19 können Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für unselbständige Arbeit gewährt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Art. -4 / ) ! Wird aber die unselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat von einem Staatsangehörigen dieses Staates ausgeübt, der nicht Staatsangehöriger des erstgenannten Staates ist, so können die Vergütungen nur in diesem anderen Staat besteuert werden. (3) Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Hat aber der Schuldner der Lizenzgebühren, ohne Rücksicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte und ist die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren für Zwecke der Betriebsstätte eingegangen worden und trägt die Betriebsstätte die Lizenzgebühren, so gelten die Lizenzgebühren als aus dem Staat stammend, in dem die Betriebsstätte liegt. (3) Unternehmen eines Vertragsstaats, deren Kapital ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person oder mehreren solchen Personen gehört oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen im erstgenannten Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können. c)hinsichtlich aller Vergütungen für Arbeit, die sie im anderen Vertragsstaat ausübt, sofern die Arbeit im Rahmen ihrer Studien, ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer Ausbildung geleistet wird oder damit zusammenhängt. (3) Ungeachtet des Absatzes 2 gilt folgendes: a)Zinsen, die aus der Bundesrepublik Deutschland stammen und an die philippinische Regierung oder die philippinische Zentralbank gezahlt werden, sind von der deutschen Steuer befreit; b)Zinsen, die aus der Republik der Philippinen stammen und an die deutsche Regierung, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) gezahlt werden, sind von der philippinischen Steuer befreit. (2) Eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig war, unmittelbar bevor sie sich in den anderen Vertragsstaat begab, und die sich im anderen Vertragsstaat lediglich zum Studium, zur Forschung oder zur Ausbildung als Empfänger eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrags oder Stipendiums einer wissenschaftlichen, pädagogischen, religiösen oder mildtätigen Organisation oder im Rahmen eines Programms für technische Hilfe, das von der Regierung eines Vertragsstaats durchgeführt wird, vorübergehend aufhält, ist während der Dauer von höchstens zwei Jahren mit dem Tag ihrer ersten Ankunft im anderen Vertragsstaat im Zusammenhang mit diesem Aufenthalt von der Steuer dieses anderen Vertragsstaats befreit. b)des niedrigsten philippinischen Steuersatzes, der für solche Gewinne gilt, die ein Unternehmen eines dritten Staates erzielt. (1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Einfuhrbeschränkungen: Die meisten Waren können frei in die Philippinen importiert werden. (4) In diesem Artikel bedeutet der Ausdruck „Besteuerung“ Steuern jeder Art und Bezeichnung. Zollsätze: Die Zollsätze für die meisten Importwaren liegen zwischen 0 und 30 %. 6. Wer in Österreich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt grundsätzlich mit seinen in- und ausländischen Einkünften (Welteinkommen) der Besteuerung in Österreich, selbst wenn bereits im Ausland für bestimmte Einkünfte Steuer gezahlt wurde. Unter der Seite www.shop.doppelbesteuerung.eu können Sie einen Telefontermin oder eine persönliche Besprechung vereinbaren. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Beteiligungen an einem Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einem internationalen Zusammenschluß zum Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland). 2 Unter das Abkommen fallende Steuern. Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als entzöge es der Republik der Philippinen das Recht, ihre in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Staatsangehörigen nach dem innerstaatlichen philippinischen Recht zu besteuern; die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch nicht verpflichtet, diese Steuer anzurechnen. Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen. (2) Diese Lizenzgebühren können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber nicht übersteigen, a)15 vom Hundert des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme oder Bandaufnahmen für Fernsehen oder Rundfunk, gezahlt werden oder. Da auch in anderen Ländern eine Besteuerung von Ausländern mit ihren dort erzielten Einkünften erfolgt, kommt es zunächst zu einer Doppelbesteuerung. (4) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können zum Zweck der Anwendung dieses Abkommens unmittelbar miteinander verkehren. Art. (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden. (6) Hat eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person eine Zweigniederlassung in der Republik der Philippinen, so kann diese Zweigniederlassung einer nach philippinischem Recht an der Quelle erhobenen „Branch Profits Remittance Tax“ unterworfen werden. a)der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält, b)die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und. Zu den regulierten Waren gehören unter anderem verschiedenste Lebensmittel, Tiere, Düngemittel, elektrische Geräte, Baumaterialien, bestimmte Chemikalien und medizinische Geräte sowie radioaktive Materialien. c)Zinsen auf Darlehen an die Betriebsstätte, außer im Fall eines Bankinstituts. Alle so ausgetauschten Informationen sind geheimzuhalten und dürfen nur solchen Personen, Behörden oder Gerichten zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung der unter das Abkommen fallenden Steuern oder mit der Prüfung von Rechtsbehelfen oder strafrechtlicher Verfolgung in bezug auf diese Steuern befaßt sind. (3) Vergütungen, die im Einklang mit einem Abkommen oder bei der Durchführung eines Abkommens zwischen den Vertragsstaaten über technische Zusammenarbeit an Fachkräfte oder freiwillige Helfer aus Mitteln gezahlt werden, die ausschließlich von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften bereitgestellt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. (8) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezahlten Zinsen, gemessen an der zugrundeliegenden Forderung, den Betrag, den Schuldner und Gläubiger ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so wird dieser Artikel nur auf den letzteren Betrag angewendet. Telefon: +63 2 88 18 15 81E-Mail: manila@wko.at Für diese Akkreditierung ist eine Zulassung der Steuerbehörde Bureau of Internal Revenue nötig. 8. (3) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. Juni eines jeden Kalenderjahrs nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tag des Inkrafttretens an gerechnet, das Abkommen gegenüber dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich kündigen; in diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung. Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Philippinen. (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, a)daß der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine feste Einrichtung zur Verfügung steht; in diesem Fall können die Einkünfte nur insoweit in diesem anderen Staat besteuert werden, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können; oder. Art. Discover Worx Landroid Robot Mowers, Powertools and Gardentools - Quality and Innovation! 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen. Summary Decision of the Federal Tax - Special Tax Board of 10 May 1989 (confirmed by decision of the Federal Supreme Tax Court of … (6) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Zinsen im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine Betriebsstätte hat und die Forderung, für welche die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehört. ,4 / ) ! Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten philippinischen Einkommensteuer nicht übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können. Noté /5: Achetez Doppelbesteuerungsabkommen de Bearbeitet von der IWB Redaktion: ISBN: 9783482591013 sur amazon.fr, des millions de livres livrés chez vous en 1 jour 5. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. right away. II S. 1008). Many translated example sentences containing "Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz" – English-German dictionary and search engine for English translations. 1,811 Followers, 213 Following, 582 Posts - See Instagram photos and videos from Schuhhaus Werdich (@werdich_schuhe) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden; stammen die Einkünfte jedoch aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaats, so können sie auch im anderen Staat nach dessen Recht besteuert werden. Auf Dividenden sind die vorstehenden Bestimmungen nur dann anzuwenden, wenn die Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in der Republik der Philippinen ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 25 vom Hundert unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört. Sen. Gil J. Puyat Ave./Corner Makati Ave. 1200 Makati City. (5) Ein Versicherungsunternehmen eines Vertragsstaats wird, abgesehen vom Rückversicherungsgeschäft, so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte im anderen Staat, wenn es im Hoheitsgebiet des anderen Staates durch einen Angestellten oder Vertreter – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 6 – Prämien einzieht oder dort befindliche Risiken versichert. In diesem Fall ist die philippinische Steuer, die nach dem Recht der Republik der Philippinen und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von den vorbezeichneten Einkünften und Vermögenswerten erhoben wird, nach Maßgabe der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die von diesen Einkünften erhoben wird, oder auf die deutsche Vermögensteuer, die von diesen Vermögenswerten erhoben wird, anzurechnen. Allgemeines zu Doppelbesteuerungsabkommen. ! (4) Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 6 – in einem Vertragsstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebstätte als gegeben, wenn die Person, a)eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge zu schließen, und die Vollmacht in dem erstgenannten Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt, oder. (5) Lizenzgebühren gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. c)Für die Zwecke der Anrechnung nach Buchstabe b gelten als philippinische Steuer. The item Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA represents a specific, individual, material embodiment of a distinct intellectual or artistic creation found in International Bureau of Fiscal Documentation. Die Freistellungsmethode gilt dabei insbesondere für Betriebsstätteneinkünfte und für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften sowie Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Philippinen - Staatenbezogene Informationen. in den Philippinen den Secretary of Finance oder seinen bevollmächtigten Vertreter; (ii) in der Schweiz den Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Doppelbesteuerungsabkommen von Österreich – Übersicht. Natürliche Personen unterliegen in der Schweiz verschiedenen Steuerarten sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene, z.B. f)ein Lagerhaus, soweit eine Person Dritten Lagerungsmöglichkeiten bietet. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik der Philippinen haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 22. 2. (4) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden. Januar des dem Kündigungsjahr folgenden Kalenderjahrs beginnen. Es empfiehlt sich daher für österreichische Unternehmen mit lokalen Importunternehmen zu arbeiten, die schon über die nötigen Lizenzen verfügen. ( 4%) 4 *) *) 4˛ ( 4 4 5,24 4/ ) .! Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das … a)Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b)Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden; c)Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden; d)eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen; e)eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen; f)eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, mehrere der unter den Buchstaben a bis e genannten Tätigkeiten auszuüben, vorausgesetzt, daß die sich daraus ergebende Gesamttätigkeit der festen Geschäftseinrichtung vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt. a)[2] 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Empfänger eine Gesellschaft (ausgenommen eine Personengesellschaft) ist, der unmittelbar mindestens 25 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft gehören; b)15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen. a)Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen oder der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen; b)Angaben zu übermitteln, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Vertragsstaats nicht beschafft werden können; c)Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren preisgeben würden oder deren Erteilung der öffentlichen Ordnung widerspräche. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden. [1] Abgefasst in deutscher und englischer Sprache, wobei … (4) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 bis 3 nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Januar 2020 aktualisiert per 10. Es gilt der Aktivitätsvorbehalt von § … (2) Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, kann im anderen Staat besteuert werden. Erst mit diesem Importer Clearance Certificate bzw. (7) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften ist oder wenn die die Zinsen zahlende Person, ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte hat und die Schuld, für welche die Zinsen gezahlt werden, für Zwecke der Betriebsstätte eingegangen ist und die Betriebsstätte die Zinsen trägt; in diesem Fall gelten die Zinsen als aus dem Staat stammend, in dem die Betriebsstätte liegt. Das jeweilige DBA ist auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar: Staat: anwendbar ab/bis: 183-Tage beziehen sich auf: Vermeidung Doppelbesteuerung: Betriebsstättenfrist bei … April 2007 - Nr. Doppelbesteuerungsabkommen Österreich und Großbritannien haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ausverhandelt. a)bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“ je nach dem Zusammenhang die Bundesrepublik Deutschland oder die Republik der Philippinen und, im geographischen Sinne verwendet, den Geltungsbereich des Steuerrechts des betreffenden Staates nach dem Völkerrecht; b)bedeutet der Ausdruck „Steuer“ je nach dem Zusammenhang die deutsche oder die philippinische Steuer; c)umfaßt der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, ungeteilte Nachlässe, Treuhandvermögen und Gesellschaften; d)bedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden; e)bedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird; f)bedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“. (1) [1] Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Lizenzgebühren im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine Betriebsstätte hat und die Rechte oder Vermögenswerte, für welche die Lizenzgebühren gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehören. Philippinen (DBA -) Mit Philippinen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der Länder, Kantone, Bezirke, Kreise, Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden. KPMG Austria Kontakt. 2.47 MB) ostina.org Original text of law of the T ax ation Convention betwe en Aust ria an d Canada ( pdf . (2) Diese Zinsen können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber nicht übersteigen, a)10 vom Hundert, wenn diese Zinsen gezahlt werden. Originaltext Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kanada (pdf. c)die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. 9.15 Änderung des A 1999 Algerien E & V A 3. (3) Eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig war, unmittelbar bevor sie sich in den anderen Vertragsstaat begab, und die sich im anderen Vertragsstaat lediglich als Auszubildender zu dem Zweck aufhält, fachliche, berufliche oder geschäftliche Erfahrungen zu sammeln, ist während der Dauer von höchstens zwei Jahren mit dem Tag ihrer ersten Ankunft im anderen Vertragsstaat im Zusammenhang mit diesem Aufenthalt von der Steuer dieses anderen Vertragsstaats befreit. b)aus Dividenden, die von einer oder mehreren in der Republik der Philippinen ansässigen Gesellschaften gezahlt werden, deren Kapital zu mehr als 25 vom Hundert der erstgenannten Gesellschaft gehört und die ihre Einkünfte wiederum ausschließlich oder fast ausschließlich aus einer der folgenden in der Republik der Philippinen ausgeübten Tätigkeiten beziehen: Herstellung oder Verkauf von Gütern oder Waren, technische Beratung oder technische Dienstleistung oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte. (1) [1] Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a)[2] Soweit nicht Buchstabe b anzuwenden ist, werden von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus der Republik der Philippinen sowie die in der Republik der Philippinen gelegenen Vermögenswerte ausgenommen, die nach diesem Abkommen in der Republik der Philippinen besteuert werden können. a)Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als verpflichte sie die Republik der Philippinen, deutschen Staatsangehörigen die im Omnibus Investment Code (Presidential Decree Nr. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht ebenso. a)hinsichtlich dieses Zuschusses, Unterhaltsbeitrags oder Stipendiums, b)hinsichtlich aller für ihren Unterhalt, ihr Studium oder ihre Ausbildung bestimmten Überweisungen aus dem Ausland und. (2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebsstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können im anderen Staat besteuert werden. Damit Ihre Marktbearbeitung auf den Philippinen problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Manila anfordern können. (3) Seeschiffe und Luftfahrzeuge, die im internationalen Verkehr betrieben werden, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. III - Ausgegeben am 4. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bestimmen in gegenseitigem Einvernehmen alle sonstigen staatlichen Einrichtungen, auf die dieser Absatz Anwendung findet. Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. (3) Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere. ! ' (1) Eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig war, unmittelbar bevor sie sich in den anderen Vertragsstaat begab, und die sich im anderen Vertragsstaat lediglich als Student bzw. Verwendet eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft Einkünfte aus Quellen innerhalb der Republik der Philippinen zur Ausschüttung, so schließt Artikel 24 Absatz 1 die Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts nicht aus. Hinsichtlich des Artikels 7 Absatz 1 können Gewinne aus dem Verkauf von Gütern oder Waren gleicher oder ähnlicher Art, wie sie über diese Betriebsstätte verkauft werden, oder Gewinne aus anderen Geschäftstätigkeiten gleicher oder ähnlicher Art, wie sie über diese Betriebsstätte ausgeübt werden, dieser Betriebsstätte zugerechnet werden, wenn nachgewiesen ist, daß diese Transaktionen zur Vermeidung der Besteuerung in dem Vertragsstaat durchgeführt wurden, in dem die Betriebsstätte gelegen ist.